Vollgutachten
Verfasst: 5. Mär 2007, 16:43
Hallo zusammen. Ich hab ne kleine Info zum Thema Wiederzulassung nach Stillegung nach mehr als 18 Monaten. Es ist wahrscheinlich noch nicht zu jedem Tüver vorgedrungen das ab dem 1.03.07 die neue Regelung nach EU Richtlinie gilt. Fahrzeuge die mehr als 18 Monate stillgelegt waren brauchen zukünftig KEIN Vollgutachten mehr wenn sie in einem Zeitraum von 7 Jahren wieder zugelassen werden. Voraussetzung der Kfz-Brief ist noch vorhanden. Das gilt auch für schon abgemeldete Fahrzeuge.
War heute mit meiner Supermagna beim Tüv und hatte wegen diesem Thema nach ewigem hin und her eine kleine Auseinandersetzung mit dem Prüfer. Hab ihm gesagt das er bei der nächsten Schulung mal etwas besser aufpassen soll. Er hat nach ewig langen und nervigen Telefonaten später klein beigegeben und die normale HU gemacht - Hat mich aber wie soll es auch anders sein wegen eines nicht einklappenden Seitenständers nicht durchgelassen. Keine Plakette - Wiedervorführung erforderlich. Na OK - Der nächste mit ner über 18 Monate abgemeldeten Maschine hat es bei dem jetzt wohl wesentlich einfacher und spart sich die Nerverei und das geld für ein Vollgutachten
War heute mit meiner Supermagna beim Tüv und hatte wegen diesem Thema nach ewigem hin und her eine kleine Auseinandersetzung mit dem Prüfer. Hab ihm gesagt das er bei der nächsten Schulung mal etwas besser aufpassen soll. Er hat nach ewig langen und nervigen Telefonaten später klein beigegeben und die normale HU gemacht - Hat mich aber wie soll es auch anders sein wegen eines nicht einklappenden Seitenständers nicht durchgelassen. Keine Plakette - Wiedervorführung erforderlich. Na OK - Der nächste mit ner über 18 Monate abgemeldeten Maschine hat es bei dem jetzt wohl wesentlich einfacher und spart sich die Nerverei und das geld für ein Vollgutachten