Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer

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heyday
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Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer

Beitrag von heyday » 8. Apr 2014, 13:38

Hallo, meine RC43 hat vom Verkäufer bereits zwei Zusatzscheinwerfer (rechts und links vom Hauptscheinwerfer, Durchmessser 12,5cm) angebaut. Die Zusatzscheinwerfer sind an, wenn ich das Fahrlicht anhabe.

Bei einer Gespräch beim TÜV wurde mir gesagt, dass dieser 3-Licht-Modus nicht erlaubt sei, und ich mache mich im Moment über das Thema schlau.

Ich kann die Zusatzscheinwerfer mit einem eigenständigen Schalter als Nebelscheinwerfer verwenden, so verstehe ich das erstmal. Ist das richtig?

Jetzt ist im Zusatzscheinwerfer-Gehäuse aber nicht nur die Haupt-Glühbirne, sondern noch eine kleine Birne (5W?), die nicht angeklemmt ist. Da sie im Moment keine Funktion hat, weiss ich nicht, was ich damit wegen der HU machen soll? Beide Glühbirnen gleichzeitig betreiben? Rausnehmen und das Loch mit Alufolie abkleben?
Oder hat jemand noch eine andere Idee?

Grüße,
heyday

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RGraefen
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Re: Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer

Beitrag von RGraefen » 9. Apr 2014, 16:56

Das sieht nach einer Standlichtfunktion aus, die so meines Wissens in D nicht erlaubt ist. Das heißt: Abschalten beim TÜV, wenn's Spaß macht Zuschalten, wenn nicht beim TÜV. Bei meiner Pan habe ich die vorderen Blinker mit einer Zweifadenlampe bestückt, den 5W-Anschluss mit dem Abblendlicht verbunden, den 21W-Anschluss mit dem Blinkgeber. Kommt gut.

Grüße, Robert
Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :-) :-) :-)

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Wolfgang
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Re: Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer

Beitrag von Wolfgang » 10. Apr 2014, 06:58

:| Also wenn mir der TÜV sagt „so ist das nicht erlaubt“, dann frage ich doch sofort nach „wie dann?“

Hier kannst aber selbst vorab mal nachlesen,

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

oder doch noch einmal beim TÜV nachfragen wie es im konkreten Fall sein soll – dann entsprechend umsetzen und kein Problem bei der HU haben 8)
Servus aus München

Wolfgang

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